Der Kauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einigen wesentlichen Punkten vom Kauf z.B. eines Einfamilienhauses, wie ein neuer Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff aufzeigt.
Frankfurt, 15. September 2020 – Viele Käufer entscheiden sich für den Kauf einer Eigentumswohnung. Doch worin unterscheidet sich der Erwerb einer Eigentumswohnung zum Beispiel von dem eines Einfamilienhauses, bei dem auch der Besitz am Grundstück alleine auf den Käufer übergeht. In einem neuen Fachbeitrag widmet sich Sonja Reiff, Notarin bei Selzer Reiff Notare, Frankfurt, diesem spannenden Thema und gibt wichtige Hinweise, worauf Interessenten beim Erwerb einer Eigentumswohnung achten müssen.
Denn beim Wohnungseigentum ist die Besonderheit, dass der Käufer nicht ein gesamtes Grundstück erhält, sondern das Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Dies nennt man Sondereigentum. Das Sondereigentum entspricht im Grunde dem normalen Eigentum mit seinen Rechten und Pflichten, so dass der Sondereigentümer ebenfalls für die Kosten und Instandhaltung seines Sondereigentums alleine verantwortlich ist, dieses aber auch alleine nach seinem Willen nutzen kann. Zudem hat der Käufer einer Eigentumswohnung jedoch noch einen Miteigentumsanteil an dem übrigen Gebäude und Grundstück. Hier spricht man von Gemeinschaftseigentum. Dieses Gemeinschaftseigentum können alle Miteigentümer gemeinsam nutzen.
Hinzu kommen gegebenenfalls mit dem Kauf verbundene Sondernutzungsrechte für Flächen wie einen Garten oder eine Tiefgaragenplatz, die zwar vom Käufer alleine genutzt werden dürfen, aufgrund einer fehlenden baulichen Umgrenzung aber eigentlich zum Gemeinschaftseigentum gehören. Je nach Objekt greifen beim Erwerb einer Eigentumswohnung also unterschiedliche Eigentums- und Nutzungsrechte. Diese sind teilweise im Grundbucheintrag ersichtlich, teilweise aber nur in der Teilungserklärung oder anschließenden Ergänzungen festgehalten.
“Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte der Käufer daher unbedingt die Teilungserklärung prüfen”, rät Notarin Sonja Reiff. In der Teilungserklärung wurde das Wohnungseigentum begründet und in dieser wurde auch das Sondernutzungsrecht an den Wohnungen gebildet. Zudem ist in der Regel noch die Gemeinschaftsordnung angefügt, die ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. “Bei der Überprüfung kann den Käufer auch der beurkundende Notar unterstützen, sofern ihm die Teilungserklärungen und Ergänzungen zur Verfügung gestellt werden.”
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist häufig die Zustimmung des Verwalters notwendig. Um das Einholen der Zustimmung kümmert sich der Notar und der Verwalter muss sie grundsätzlich auch erteilen, sofern keine zwingenden Gründe dagegenstehen.
Wichtig in einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung ist, dass eine Versicherung des Verkäufers aufgenommen wird, dass keine offenen Hausgelder bestehen. Sollten nämlich Hausgelder aufgelaufen sein und aus diesem Grund die Hausverwaltung parallel zum Verkauf die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung betreiben, dann schützt den Käufer auch nicht die im Grundbuch eingetragene Vormerkung.
Im Einzelfall können weitere Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung hinzukommen. Diese zu klären und im Wohnungskaufvertrag entsprechend zu berücksichtigen, ist die Aufgabe des Notars.
Weitere Informationen zum Kauf einer Eigentumswohnung:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-kauf-einer-eigentumswohnung-unterschiede-zum-kauf-eines-einfamilienhauses/
Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Beratung im Immobilienrecht und beim Immobilienkauf
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Weiterführende Informationen zu den Notaren:
https://www.selzer-reiff.de/notare/
Überblick der Leistungen der Kanzlei Selzer Reiff Notare im Immobilienrecht:
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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.
Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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