„Widerrufsrecht bei Partnerbörsen“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

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Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Jens P. aus Leipzig:
Ich habe mich bei einer Online-Partnerbörse angemeldet. Das dortige System der Partnersuche gefällt mir aber nicht. Kann ich den Vertrag widerrufen?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Bei einem Vertrag mit einer Partnerbörse handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. Solche Verträge können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Allerdings kann ein Widerruf teuer sein. Denn manche Partnerbörsen behalten sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Hat das Unternehmen zum Beispiel ein Persönlichkeitsprofil erstellt oder Kontaktvorschläge übermittelt, kann das als Leistung gelten. Ob und in welchem Umfang Betroffene Wertersatz leisten müssen, darüber urteilen Gerichte unterschiedlich. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat beispielsweise in einem Urteil vom 2. März 2017 entschieden, dass der Wertersatz nicht nach der Vertragsdauer berechnet werden muss. Der Anbieter hatte stattdessen die Anzahl der bereits vermittelten Kontakte zugrunde gelegt und seinen Kunden bei Widerruf bis zu 75 Prozent des Abopreises in Rechnung gestellt (Az. 3 U 122/14). So kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen – oft für wenige nichtssagende Nachrichten. Nach diesem Urteil gab es jedoch vor dem Amtsgericht Hamburg elf weitere Urteile gegen den gleichen Anbieter, in denen die Kunden die Prozesse um Wertersatz gewonnen haben (etwa Urteil vom 14. November 2017, Az. 20a C 197/17). Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor dem Abschluss eines Vertrags mit einer Partnerbörse deren AGB zu prüfen: Welche Regelungen gelten im Falle eines Widerrufs und inwiefern müssen Abonnenten dann Wertersatz leisten?
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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