Wie aus einer guten Idee Großes entsteht

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ARAG Experten informieren, wie man seine Ideen schützen kann

Wie aus einer guten Idee Großes entsteht

Eine gute Idee ist der Anfang von allem. Ob die Entdeckung von Antibiotika, die Idee der globalen Vernetzung mit Hilfe des Internets oder die Idee des elektrischen Antriebs für Fahrzeuge: Ohne die zündende Idee eines schlauen Kopfes wäre vieles nicht passiert. Und von guten Ideen gibt es eine Menge: Allein in Deutschland wurden knapp 60.000 Patente beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Aber nicht jede Idee führt zu einem Patent. Und Ideen allein können nicht geschützt werden. Doch zumindest Teile davon. Die ARAG Experten geben Tipps, wie das geht.

Das EU-Patentrecht
Wer eine technische Neuerung entwickelt hat, kann diese Idee mit Hilfe eines Patents schützen lassen. Ein Patent schützt Erfindungen und gewährt dem Erfinder das exklusive Recht, seine Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder sie anderen im Rahmen einer Lizenz zu überlassen. Dank des neuen Patentrechts der Europäischen Union (EU) gilt seit 1. Juni 2023 das EU-Einheitspatent. Das bedeutet für Antragsteller, dass sie nur noch einen einzigen Patentantrag beim Europäischen Patentamt stellen müssen, um ihre technische Neuerung in 17 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten schützen zu lassen. Doch das gilt laut ARAG Experten ausschließlich für technische Innovationen, die wirklich neu und gewerblich verwertbar sind. Ideen allein lassen sich hingegen nicht schützen.

Ideen nicht schützenswert?
Um den geistigen Fortschritt zu fördern und eine Monopolstellung auf Ideen zu vermeiden, ist es nicht möglich, den bloßen Inhalt einer Idee zu schützen. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass sehr wohl die Möglichkeit besteht, Teile der Idee, die mit ihr verbunden sind, schützen zu lassen.

Das Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt nicht die Idee an sich, sondern die sogenannten Geisteswerke, die daraus entstehen, wie etwa Literatur, Musik oder Kunstwerke. Sobald eine Idee in einer festen Form wie einem Buch, einer Zeichnung, einer Melodie oder einer Software niedergeschrieben ist, genießt der Verfasser automatisch Urheberrechte. Dennoch raten die ARAG Experten, die Urheberschaft nachzuweisen, beispielsweise indem man eine Kopie seiner Arbeit versiegelt und datiert oder sie per Einschreiben an sich selbst schickt.

Das Markenrecht
Besteht eine Idee zum Beispiel aus einem Firmen- oder Produktnamen oder einem Logo, kann die Idee unter den Markenschutz fallen. Um sicherzustellen, dass diese Marke nicht bereits von jemand anderem geschützt wurde, empfehlen die ARAG Experten eine Markenrecherche. Gibt es sie noch nicht, kann man die Idee als Marke registrieren lassen. Übrigens: Man kann auch akustische Logos oder Werbejingles als Marke schützen lassen, ebenso wie Firmenfarben oder bestimmte Objekte, wie beispielsweise den Jaguar, der die Motorhauben des gleichnamigen Fahrzeugs ziert.

Domain schützen lassen
Eine Domain als Marke schützen zu lassen, sichert Ideen-Inhabern den alleinigen Anspruch auf eine bestimmte Internetadresse. Dies kann sinnvoll sein, um seine Idee online zu präsentieren und vor Missbrauch zu schützen. Allerdings raten die ARAG Experten, die Verfügbarkeit der gewünschten Domain zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie frei ist. Ist sie verfügbar, sollte man zügig beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Schutz beantragen, um zu verhindern, dass jemand anderes sie beansprucht. Die Anmeldung für die Domain kann postalisch, online oder auch persönlich erfolgen. Spricht nichts gegen die Domain als Marke, ist man nach etwa drei Monaten und für zunächst zehn Jahre stolzer und vor allem exklusiver Inhaber dieser Webadresse.

Das Gebrauchsmuster
Post-It-Papier, Einwegrasierer, Klettverschlüsse oder Tupperware sind nur einige von unzähligen Ideen, die als sogenannte Gebrauchsmuster geschützt sind. Da es ähnliche Schutzrechte wie ein Patent bietet, wird es auch als „kleines Patent“ bezeichnet. Der Schutz durch ein Gebrauchsmuster ist in der Regel auf bestimmte technische Lösungen beschränkt und nach Auskunft der ARAG Experten nicht so umfassend wie bei einem Patent. So ist es beispielsweise eher für Verbesserungen oder Weiterentwicklungen bestehender Technologien gedacht. Daher erfolgt bei der Anmeldung eines Gebrauchsmusters beim zuständigen Patentamt keine formale Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. Ab Anmeldung ist das Gebrauchsmuster in der Regel zehn Jahre geschützt.

Das Geschmacksmuster oder „eingetragenes Design“
Seit 2014 vorwiegend als „eingetragenes Design“ bezeichnet, schützt ein Geschmacksmuster keine technischen Funktionen oder Erfindungen, sondern ausschließlich das Design eines Produkts. Sobald eine Idee also ein Design annimmt, einschließlich seiner Form, Linien, Farben und Texturen, kann sie als „eingetragenes Design“ angemeldet werden, so dass nur noch der Inhaber das ausschließliche Recht besitzt, das geschützte Design zu nutzen.

Die Vertraulichkeitsvereinbarung
Wenn eine Idee noch nicht ausgereift ist, man sie mit anderen diskutiert oder der Ideen-Inhaber mit Partnern zusammenarbeiten möchte, um sie umzusetzen, können Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen werden. Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist ein rechtliches Dokument, das zwischen Parteien geschlossen wird, um vertrauliche Informationen zu schützen. Die Vereinbarung sollte laut ARAG Experten beispielsweise auch festlegen, welche Schadensersatzansprüche im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung fällig sind.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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