Experten der ERGO Group informieren
Anita M. aus Erfurt:
Überall lese ich, dass ab Januar 2023 die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Was genau bedeutet das für mich als Arbeitnehmer und wie läuft die Krankmeldung dann ab?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sie sogar nach einer kürzeren Frist verlangen – es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Bisher hat der Arzt für die Krankmeldung den sogenannten „gelben Schein“ in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren für alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Das bedeutet: Ärzte übermitteln die Daten digital an die Krankenkasse. Für die Patienten entfällt die Weiterleitung der Krankmeldung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber. Dieser kann Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber aber weiterhin zu Beginn ihrer Krankheit unverzüglich über den Ausfall informieren, sich also krankmelden. Sie selbst erhalten trotzdem eine Bescheinigung in Papierform. Diese unbedingt aufbewahren: Funktioniert das elektronische Meldeverfahren nicht, ist das Papierdokument der einzige offizielle Beleg für die Krankschreibung. Außerdem wichtig zu wissen: Das eAU-Verfahren gilt nicht für privat Krankenversicherte. Auch Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen sowie Physio- und Psychotherapeuten stellen keine eAU aus. Übrigens: Das elektronische Meldeverfahren gibt es bereits seit 1. Januar 2022. Aufgrund der coronabedingten Überlastung der Arztpraxen sowie der häufig noch nicht vorhandenen technischen Ausstattung wurde der Start jedoch mehrmals verschoben. Zum Jahreswechsel soll die Übergangsfrist nun endgültig enden.
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