Wie Sie Ihren Darlehenszins nach unten korrigieren

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Wie Sie Ihren Darlehenszins nach unten korrigieren

(Mynewsdesk) Zu satten 2,5% weniger Zins hat Jens finanziert. Bei einer Größenordnung eines Einfamilienhauses kommt da einiges Zusammen, was Jens gegenüber Klaus an Ersparnissen erwartet. Beide haben etwa gleich viel zur Finanzierung aufgenommen, tilgen beide jeweils mit 2% Anfangstilgung und haben sich für eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren entschieden. Also haben beide ähnliche Ausgangssituationen, abgesehen vom Zeitfaktor. Jens zahlt in den ersten 10 Jahren allerdings nur etwas mehr als 56.400 Euro an Zinsen, Klaus dagegen ist mit über 101.050 Euro dabei, was fast das Doppelte ist. Klaus muss dringend etwas unternehmen und Zinsen einsparen. Aber Zinsen einsparen ist leichter gesagt als getan. Es wurmt etwas, wenn man darüber fantasiert, was man mit den unnütz gezahlten Zinsgeldern sinnvolleres anfangen könnte? Gerade erst vor ein paar Wochen lies sich Klaus eine Beispielrechnung für eine Umschuldung in ein Darlehen mit aktuellen, niedrigen Zinsen machen. Ziel war es, Zinsen einzusparen. Allerdings fiel die Vorfälligkeitsentschädigung der abzulösenden Bank so hoch, dass es keinen finanziellen Vorteil mit sich brauchte, die den Kredit umzuschulden. Viele Darlehensnehmer sind in einer ähnlichen Situation wie Klaus und würden auch lieber Zinsen einsparen. Sie haben zuvor zu den nach damaliger Meinung nach günstigen Konditionen finanziert und wurden dann Zeuge, wie sich die Darlehenszinsen wie im freien Fall nach unten bewegten. Viele dieser Darlehensnehmer wissen jedoch nicht, dass sie vielleicht Zinsen einsparen können. Sie wissen nicht, dass es reale dafür Chancen gibt und sie möglicherweise ebenfalls in den Genuss eines günstigeren Darlehenszinses kommen können. Hintergrund ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), der vor unlängst entschied, dass Kredite mit unzureichender Widerrufsbelehrung auch nach Ablauf der vereinbarten Widerrufsfrist noch widerrufbar sind. Daraus ergeben sich nun einige Ansätze, die diesen Kreditnehmern Vorteile verschaffen könnten. Hierdurch lassen sich für viele Kreditnehmer erhebliche Zinsen einsparen. Im schlimmsten Fall hat die Bank alles richtig gemacht und der Darlehensnehmer muss seinen Darlehensvertrag wie vereinbart bedienen. In dem Fall kann er leider keine Zinsen einsparen. Jedoch wenn sich einige der vielen Kriterien für eine unzureichende Widerrufsbelehrung bestätigen, stehen die Chancen für den Bauherren sehr gut, das Darlehen umzuschulden, ohne dass seine Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf. In der Praxis ergibt es sich allerdings sehr häufig, dass die Perspektive des Anbieters, das Darlehensengagement an einen Konkurrenten zu verlieren, eine plötzliche Offenheit mit breitem Verhandlungsspielraum erzeugt. Die daraus resultierenden Vergleiche bescheren den Bauherren oft Zinsersparnisse in meist fünfstelliger Größenordnung. Die Münchner Anwaltskanzlei Steinpichler (www.steinpichler.de) unter der Leitung führender Fachanwälte für Bankenrecht und vielen verhandelten Fällen einen hohen Erfahrungsschatz vorzuweisen, der dem Mandanten meist einen wirtschaftlich sehr sinnvollen Weg zu erheblichen Ersparnissen ebnet. Diese Profis wissen, worauf es ankommt, wenn es darum geht, ansehnliche Resultate mit möglichst wenig Widerstand zu erreichen.
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Mein Ansatz begründet sich in der Einfachheit. Einfache Formen, die
funktionieren ziehe ich jederzeit kitschigem Schnickschnack vor. Der
Leser möchte nicht abgelenkt sondern gelenkt werden. Er möchte
interessiert werden und ohne lange herumzusuchen das Wesentliche finden.


Michael Sielmon
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06182 9939941
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