Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, was Sie bei der Schlüsselübergabe beachten sollten:
Bevor Sie den Schlüssel an die neuen Mieter übergeben, lassen Sie sich auf jeden Fall die erste Rate der Kaution auf das von Ihnen eingerichtete Mietkautionskonto überweisen. Zuvor müssen Sie den Schlüssel nicht herausgegeben. Das ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs rechtlich zulässig und unbedingt anzuraten. Die gesamte Kaution sollte mindestens die höchstzulässige Summe von 3 Nettokaltmieten umfassen.
Sie sollten die Schlüssel für die zu vermietende Wohnung auch nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter herausgeben.
Schließlich empfehle ich Ihnen dringend, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Darin sollte der Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Vermietung festgehalten werden, also ob die Wohnung renoviert ist oder wann sie das letzte Mal renoviert wurde oder auch in welchem Zustand sich die Bodenbeläge befinden. Am besten begehen Sie die leere Wohnung mit einem Zeugen und fertigen eine Fotodokumentation an.
Lesen Sie alle Zählerstände der vorhandenen Medien wie Strom, Wasser und Heizung ab und notieren diese auf dem Übergabeprotokoll. Auch hiervon können Sie Fotos anfertigen. Besprechen Sie dieses Übergabeprotokoll bei der Übergabe der Wohnung mit dem Mieter und lassen Sie ihn das Übergabeprotokoll unterschreiben.
Für die eigentliche Schlüsselübergabe sollten Sie sich auch vorbereiten. Eine Möglichkeit ist, die einzelnen Schlüssel im soeben beschriebenen Übergabeprotokoll zu beschreiben und aufzuzählen. Eine andere Möglichkeit ist ein Schlüsselprotokoll. Legen Sie alle Schlüssel, die Sie dem Mieter geben wollen (also dazu gehören: zwei Briefkastenschlüssel, zwei Hauseingangsschlüssel, zwei Wohnungstürschlüssel, zwei Kellerschlüssel und vielleicht ein Müllschlüssel) auf den Kopierer und kopieren die Schlüssel auf eine DIN A 4 -Seite. Davon fertigen Sie eine weitere Kopie an und vermerken noch das Datum. Anschließend lassen Sie den Mieter bei der Übergabe der Schlüssel erst nachzählen und dann auf einer Kopie unterschreiben. Diese Kopie nehmen Sie zu Ihrer Mieterakte, die weitere Kopie händigen Sie dem Mieter aus – mit den Schlüsseln.
Bei Befolgen der Tipps zum Thema “Wie vermiete ich meine Eigentumswohnung richtig?” können Sie sicher sein, dass Möglichste getan zu haben, um eine angenehme und faire Zukunft mit Ihrem neuen Vertragspartner vorbereitet und gestaltet zu haben.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
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