Privatanleger haben mit Wirecard viel Geld verloren. Während Schadensersatzklagen gegen Ernst & Young im Sande verlaufen, hat eine spezialisierte Kanzlei einen erfolgversprechenden Ansatz gefunden.
Der Wirecard-Skandal ist der größte Finanzbetrug in der deutschen Geschichte.
Jahrelang als Sternchen der deutschen FinTech-Branche gelobt, ist das „House of Wirecard“ letztlich in 2020 in sich zusammengefallen.
Übrig geblieben ist Verwunderung über das Versagen der Aufsichtsbehörden und ein Scherbenhaufen für geschädigte Privatanleger.
Dieser Scherbenhaufen müsste sich auf dreistellige Millionenbeträge belaufen.
Mehrere Privatanleger haben höhere sechsstellige Beträge für ihre Altersvorsorge verloren.
„Es ist ein Debakel“, so der Fachanwalt Jan-Henning Ahrens, der Kanzlei KWAG Recht, die eine der letzten Chancen für Anleger ist, ihr verlorenes Geld zurückzubekommen.
Er hat einen Klageansatz gefunden, der überaus Erfolg versprechend ist.
Zahlreiche Kanzleien haben es probiert und nichts bewegt
Einige Kanzleien haben sich der Sache angenommen, doch bisher verliefen alle Klagen im Sand.
„Die Erfolgsaussichten gegen Ernst & Young sind überaus gering.“, so Rechtsanwalt Ahrens. Tatsächlich hat das Landgericht München zwei Verfahren bei der KapMug-Klage erst im Juni abgewiesen.
„Nur eine Individualklage wäre zulässig und da liegt die Beweislast beim Kläger. Dieser hat aber keine Chance, Ernst & Young Fehlverhalten nachzuweisen.“
Rechtsanwalt Ahrens empfiehlt einen anderen Ansatz, der nur eine kleine Gruppe der Anleger betrifft, aber dafür deutlich mehr Chancen bietet.
Anleger, die Wirecard-Aktien über die Bank erworben haben, haben eine echte Chance
Viele Kanzleien sind dem offensichtlichen Ansatz gefolgt und haben an Anlehnung an ein ähnliches Verfahren gegen die KPMG vor Jahren probiert, Ernst & Young in Regress zu nehmen.
Die KWAG Rechtsanwälte hingegen folgen einem anderen Ansatz, der im Gegensatz dazu hohe Erfolgschancen verspricht.
So hätten Banken, auch bei einer reinen Anlagenvermittlung, was aber jeder Kauf einer Aktie bei einer Bank darstellt, eine Plausibilitätsprüfung vornehmen müssen.
Dabei muss geprüft werden, ob die Anlage an sich plausibel ist. Unter anderem hätte dabei die negative Berichterstattung, die bereits seit 2015 existierte, ins Gewicht fallen müssen.
Das Offensichtlichkeit des Risikos eines Totalausfalls, welche sich durch die Berichterstattung begründet, hätte kommuniziert werden müssen. Zahlreiche Anleger hätten dann wahrscheinlich keine Aktien gekauft – so der Rechtsanwalt.
Bei einer Anlageberatung ist der Fall noch deutlicher: Schadensersatz ist möglich!
Privatanleger, die über einen Anlageberater investiert haben, haben noch bessere Chancen.
Dabei muss nicht wissentlich ein Anlageberater beauftragt worden sein. Sogar wenn der Anlagevermittler bei der Bank nebensächlich um Rat gefragt wurde, kann ein Anlageberatungsvertrag entstanden sein.
In diesem Fall muss der Berater ein persönliches Risikoprofil des Anlegers ermitteln, indem er Fachwissen, Erfahrung und Anlageziele erforscht.
Vor diesem Hintergrund sind die Pflichten noch strenger. Über die Risiken hätte aufgeklärt bzw. die Risiken, die sich durch die negative Berichterstattung begründeten, in die Beratung miteinfließen müssen.
Das war aber bei den meisten Anlegern nicht der Fall, weshalb glasklare Schadensersatzansprüche vorliegen.
Jan-Henning Ahrens und die KWAG Rechtsanwälte erkämpfen Schadensersatz für geschädigte Privatanleger
„Ich bin immer wieder überrascht, wie leichtfertig geschädigte Anleger ihre verloren geglaubte Anlage aufgeben und enorme Verluste einfach so hinnehmen. Dabei gibt es häufig erfolgversprechende Wege, das Geld zurückzuholen.“ – so, Jan-Henning Ahrens.
Das gelte insbesondere für den Wirecard-Fall, meint der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wer bei einer Bank Wirecard-Aktien erworben hat, kann auf der Webseite der Kanzlei über eine App eine kostenlose Erstprüfung vornehmen. Die eigenen Schadensersatzansprüche sollten nicht vernachlässigt werden.
Mehr erfahren Sie unter: https://kwag-recht.de/wirecard-schadensersatz/
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
KWAG Rechtsanwälte
Herr Jan-Henning Ahrens
Am Winterhafen 3a
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Deutschland
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email : online@kwag-recht.de
KWAG Recht ist eine der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir beraten und vertreten Privatanleger, die Geld bei einer Kapitalanlage verloren haben. Dabei haben wir in den letzten 20 Jahren tausende Erfolge erzielen können.
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