R+V-Infocenter: Versicherungsschutz des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger
Wiesbaden, 12. Juli 2018. Urlaubszeit: In den Sommermonaten rollt die Reisewelle – darunter zahlreiche Wohnwagen-Anhänger. Doch wenn ein Unfall passiert, bleibt der Besitzer mitunter auf dem Schaden sitzen, warnt das R+V-Infocenter. Denn der Wohnwagen gilt als eigenes Fahrzeug – und ist nicht mit dem Zugfahrzeug versichert.
Hohes Unfallrisiko
Fehlende Routine, Spurrillen oder Bodenwellen: Die Fahrt mit dem Wohnwagen-Anhänger ist riskant. Trägt das Gefährt bei einem Unfall Schäden davon, kann das für den Halter teuer werden. “Wie beim Auto deckt auch bei einem Wohnwagen nur die Vollkaskoversicherung Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab”, sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Allerdings braucht der Anhänger eine eigene Vollkaskoversicherung. “Der Schutz des Zugfahrzeugs gilt nicht für den Anhänger.”
Während die Kaskoversicherung jedoch freiwillig ist, benötigen Wohnwagen-Anhänger – wie alle anderen Fahrzeuge auch – für die Zulassung zum Straßenverkehr immer eine Haftpflichtversicherung. “Diese ist gesetzlich vorgeschrieben”, so R+V-Experte Walter.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die “Ängste der Deutschen” ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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