Gut formulierte Werbeversprechen fluten die Umzugsbranche. Aber wie steht es um die Transparenz, Ehrlichkeit und dem Kostenfaktor bei solchen Lockangeboten?
In den kleinen Anzeigenmärkten wird um die Kundschaft gebuhlt. Tolle Argumente, mit denen Umzugswillige oft in eine Falle tappen. Nicht zuletzt deshalb, weil viele weder die gemachten Angaben, noch die Aussagen der Anbieter im Wortlaut hinterfragen. Geiz ist nicht immer geil. Vielen wird das erst bewusst, wenn nach dem Umzug eine unerwartet hohe Rechnung ins Haus flattert. Und um dem eine hohe Gewichtung zu verleihen, wird der fällige Betrag mit unseriösem Nachdruck gefordert. Worte wie Inkasso oder zweideutig formulierte Drohungen sind leider keine Seltenheit.
Um solche Prozeduren zu umgehen, hilft nur eine gute Recherche über den gewünschten Anbieter. Eine seriöse Umzugsfirma in Köln veröffentlicht immer seine Kontaktdaten. Darin enthalten sind: Name des Unternehmens, vollständige Anschrift und Kontaktkanäle wie Rufnummer und Email-Adresse. Ebenso scheut eine Umzugsfirma nicht vor transparenten Bewertungen durch andere Kunde. Die Erfahrungen Dritter geben einen wichtigen Hinweis über das Vorgehen einer Firma. Wer sich nicht in die Karten schauen lässt, muss nicht, hat aber mit hoher Wahrscheinlichkeit etwas zu verbergen.
Womit viele Kunden Schwierigkeiten haben, ist das Erkennen einer legalen und richtigen Webseite. Ein Disclaimer, das Impressum und die AGB sind wichtige Merkmale für eine Webseite. Sind diese Aufführungen in deutscher Sprache und vollständig, so lässt sich der Wahrheitsgehalt anhand von einer Steuernummer oder der Handelsregisternummer nachprüfen. Und für eine Schnellsuche reicht die Eingabe der Umzugsfirma in eine Suchmaschine, die weitere Hinweise liefert. Dabei sollten sich Kunden keineswegs immer nur auf die ersten Einträge der Ergebnisseiten konzentrieren. Viele ältere Einträge zu einer Umzugsfirma rutschen auf nachfolgenden Seiten.
Hilfe bieten die Verbraucherzentralen im Bundesgebiet. Die Zentralen sammeln Verbraucherdaten zu Unternehmen und decken so auch Missstände auf. Eine Anfrage kann an die örtliche Verbraucherzentrale via eMail gestellt werden. Ist die Umzugsfirma nicht bekannt, so stehen die Chancen sehr gut, dass es sich dabei um ein seriöses operierendes Unternehmen handelt.
Wer einen Umzugsauftrag bereits erteilt hat und nun Zweifel bezüglich der Glaubwürdigkeit bekommt, kann dennoch etwas tun, um sich vor einer möglichen Abzocke zu schützen.
Kostenloser Kostenvoranschlag mit allen Leistungen erstellen lassen
Eine Umzugsfirma muss seinen Kunden entgegenkommen. In der Branche sind kostenlose Kostenvoranschläge marktüblich. Des Weiteren werden keine Vorauszahlungen für Auslagen der Umzugsfirma verlangt. Eine mündliche Leistungsvereinbarung lässt sich im Streitfall nur schwer nachweisen, im ungünstigen Fall gewinnt eine unseriöse Umzugsfirma mit der erbrachten Leistung und der Kunde muss zahlen. Deshalb ist immer darauf zu achten, dass alle Leistungen, die zuvor bei einer Besichtigung vereinbart wurden, schriftlich festgehalten werden. Wer die Kommunikation schriftlich führt, etwa mittels eMail, der besitzt immer einen dokumentierten Nachweis über die tatsächlichen Vereinbarungen.
Neben den Grundleistungen wie der Transport des Umzugsguts, müssen auch Vereinbarungen zu Extraleistungen getroffen werden. Eine gute Umzugsfirma bietet den Umzug als Sorglos-Paket an und übernimmt alle anfallenden Umzugsarbeiten. Dazu zählen De- und Montage der Möbel und Küche, das Ein- und Auspacken der Kartons, Verpacken von weiteren Gegenständen mit bereitgestelltem Umzugsmaterial. Möglich sind weitere Leistungen, die durch einen Partner der Umzugsfirma durchgeführt werden. Viele Kunden wünschen beim Umzug in Köln eine Sofareinigung mit biologischen Reinigungsmitteln. Dieser Auftrag muss auf dem Kostenvoranschlag gelistet sein. Erst wenn die Angaben mit den bereits getroffenen Vereinbarungen übereinstimmen, sollte die Umzugsfirma beauftragt werden.
Verbal-Verträge auch in Deutschland gültig
Ist der Umzugsauftrag verbal ohne Schriftsatz erteilt, sollten die Vereinbarungen von Zeugen bestätigt werden. Denn laut Gesetz ist ein schriftlicher Auftragsvertrag nicht zwingend notwendig, um seine Rechtskräftigkeit zu erwirken. Grundvoraussetzung dafür ist, dass alle Parteien sich an die gemachten Vereinbarungen halten.
Mehr Informationen zu diesem Thema erteilen die Profi-Möbelpacker, die als Umzugsfirma philosophisch die Ansicht vertreten, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nur dann ein vertrauensvolles Verhältnis entstehen kann, wenn Transparenz und Fairness im Vordergrund stehen.
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Profi Möbelpacker Umzüge
Herr Samir Lepara
Hermann-Espenmüller-Straße 2
50999 Köln
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