Zur Zeckensaison die Unfallversicherung prüfen

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
etexter
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE

Tipp: Vertragsumstellung auf neue Bedingungen fordern

Zur Zeckensaison die Unfallversicherung prüfen
BVK Logo

Düsseldorf, 30. April 2020 – Waldspaziergänge gelten als erholsam und sind auch in Zeiten von Corona alleine, zu zweit oder mit der Familie erlaubt. Doch manchmal lauern dort auch Gefahren wie Zecken, die Bakterien und Viren übertragen können. Ihr Biss gilt auch als Unfall, wenn der privaten Unfallversicherung die neuesten Bedingungen zugrunde liegen. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Die Umstellung alter Verträge auf neuere Bedingungen erfolgt jedoch nicht automatisch. Man muss sie verlangen, wenn man finanziell besser geschützt sein will.

Abgesehen von einigen spezialisierten Unternehmen, die schon seit Jahren in anspruchsvollen Verträgen die Folgen von Zeckenbissen als Unfälle anerkennen, klammert sich das Gros der Versicherer bisher an die traditionelle Unfalldefinition, wonach ein „plötzlich und unabwendbar von außen kommendes Ereignis“ Voraussetzung für einen anerkannten Unfall ist. Als solcher gilt dann ein zunächst unbemerkter Zeckenbiss nicht. Die Folge: Weder bei der Bakterien-Infektion Borreliose noch bei Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) noch bei Myelitis (Rückenmarkserkrankung), den drei möglichen schlimmen Folgen von Bissen infizierter Zecken, gab es bisher das für einen Unfall vereinbarte Geld. Auf Krankenhaustagegeld, noch auf eine finanzielle Abfindung oder Rente warteten die Versicherten vergebens.

Wer diesen finanziellen Schutz für wichtig hält, der sollte die Vertragsumstellung auf neuere Bedingungen fordern, empfiehlt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn Infektionen mit lebenslangen Krankheitsfolgen können gewaltige und teure Umstellungen der Lebensführung erzwingen. Besonders Familien sollten darauf achten, dass ihre Unfallversicherungen auch Zeckenbisse als Unfälle im Versicherungsschutz eingeschlossen haben. Der Nachweis muss durch eine gesonderte ärztliche Feststellung erfolgen, die dann gegenüber der Versicherung als der Unfalltag gilt.

Auch sollten Versicherte ihre Verträge auf den Einschluss von so genannten Assistance-Leistungen überprüfen. Diese beinhalten Haushaltshilfen und Dienstleistungen, wenn man aufgrund eines Unfalls so schwer geschädigt worden ist, dass die Verrichtung alltäglicher Aufgaben nicht selbst bewältigt werden kann. Zudem gibt es Tarife, die Krankenhaustagegeld zahlen, wenn eine stationäre Behandlung notwendig geworden ist. Zu den einzelnen Tarifdetails befragt man am besten den Versicherungsvermittler seines Vertrauens.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit ca. 12.000 Direktmitgliedern und ca. 30.000 Organmitgliedern ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Klaus-Dieter Spauszus ist Pressesprecher des Bezirksverbands Düsseldorf des BVK.

Weitere Informationen finden sie unter http://duesseldorf.bvk.de und www.klaus-spauszus.de

Firmenkontakt
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Klaus-Dieter Spauszus
Kölner Landstr. 128
40591 Düsseldorf
0211-727577
service@klaus-spauszus.de
http://duesseldorf.bvk.de/

Pressekontakt
az online marketing
Alexander Zotz
Schinkelstr. 39b
40699 Erkrath
0211-94195748
0211-94195749
info@alexander-zotz.de
https://www.alexander-zotz.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: