Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel

Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) – Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten kaum noch verborgen werden. Als Ausweg bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige.

Im September 2017 fand erstmals der automatische Austausch von Finanzdaten (AIA) statt, an dem sich neben Deutschland noch 49 Staaten beteiligt haben. Im September 2018 werden nun die Daten vom Besteuerungsjahr 2017 ausgetauscht. Diesmal beteiligen sich rund 100 Staaten am AIA. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich übermitteln die relevanten Datensätze nach Deutschland. Dadurch wird es immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten noch vor dem Fiskus zu verbergen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist enorm gestiegen. Noch ist in vielen Fällen aber noch die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Neben der Vollständigkeit ist die Rechtzeitigkeit ein wichtiges Kriterium für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Beim AIA im vergangenen September haben die ausländischen Behörden ca. 1,5 Millionen Datensätze nach Deutschland übermittelt. Die Auswertung dieser Daten wird voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen. Für Steuersünder, die nun die Entdeckung der Steuerhinterziehung fürchten, bedeutet dies, dass sie jetzt handeln und eine Selbstanzeige erstellen sollten. Es ist zwar umstritten, ob schon die bloße Übermittlung der Daten als Entdeckung der Steuerhinterziehung gesehen werden kann oder die Tat erst durch die Auswertung der Daten entdeckt wird. Im Zweifelsfall kann eine Selbstanzeige auch nach Entdeckung der Tat immer noch strafmildernd wirken.

Für Steuersünder mit Konten in der Schweiz oder Österreich ist es nun höchste Zeit zu handeln, da sich die beiden ehemaligen Steueroasen diesmal am AIA beteiligen. In diesen Fällen kann eine Selbstanzeige definitiv noch rechtzeitig gestellt werden. Allerdings muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher sollte der Laie nicht versuchen, eine Selbstanzeige im Alleingang zu verfassen, da schon kleine Fehler zum Scheitern der Selbstanzeige führen können.

Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte zu wenden, die jeden Fall detailliert erfassen und die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie strafbefreiend wirkt.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: